Schutzkonzept "Kindeswohl"
Vorbemerkungen
Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII.
§ 72a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag durch den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen als Aufgabe der Jugendämter, und verdeutlicht die Beteiligung der freien Träger an dieser Aufgabe.
Die TG Jahn Trösel beschäftigt sich mit dem Thema „Kindeswohl“ schon seit längerer Zeit und ein umfangreiches Schutzkonzept zum Thema „Kindeswohl“ ist in Bearbeitung.
Unsere ehrenamtlichen Trainer gerade im Kinder- und Jugendbereich haben alle ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und unterliegen dem Verhaltens-/Ehrenkodex (Formular zur Einsicht ist beigefügt).
Das Konzept dient zum Schutz für Kinder und Jugendlichen in unserem Verein – aber auch zum Schutz unseren Übungsleitern und Trainern.
Ein Krisenplan mit zuständigen Ansprechpersonen ist ebenfalls veröffentlicht. Eine Handynutzung während des Trainingsbetrieb und in den Umkleidekabinen/Duschräumen ist aufgrund evtl. Fotoaufnahmen/Videos nicht erlaubt. Gruppenfotos oder Aufnahmen zur Dokumentation sind von den Trainern im Vorfeld mit den Trainingsteilnehmer abzustimmen und anzufragen.
Weitere Informationen der Sportjugend Hessen:
https://www.dsj.de/themen/kinder-und-jugendschutz/downloadbereich-arbeitshilfen-und-materialien